Sekretariat des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel
( UNEP/AEWA
)
AEWA ist ein internationaler Vertrag zur Erhaltung wandernder Wasservögel und ihrer Lebensräume in ganz Afrika, Europa, dem Nahen Osten, Zentralasien, Grönland und dem Kanadischen Archipel. Es erfasst wandernde Wasservögel wie Kraniche, Störche, Pelikane, Flamingos, Enten, Gänse, Watvögel und Schwäne.
AEWA wurde im Rahmen des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden Tierarten (UNEP/CMS) ausgearbeitet und wird vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) verwaltet. Es vereint die Länder und weitere in diesem Bereich tätige internationale Akteure in dem Bemühen, koordinierte Maßnahmen zur Erhaltung, Hege und Nutzung von wandernden Wasservögel in ihrem gesamten Lebensraum durchzuführen.
Leitung
Kontakt
UNEP/AEWA Sekretariat
UN Campus
Platz der Vereinten Nationen 1
D-53113 Bonn
Tel: +49 (0)228-815 2413
Fax: +49 (0)228-815 2450
Email: aewa.secretariat@unep-aewa.org
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